Laut der Erklärung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 18. Juli 2012 liegen die bisher gewährten Leistungen an Asylsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unterhalb des menschenwürdigen Existenzminimums, und sind somit verfassungswidrig. Die Ansprüche können ab dem 1. Januar 2011 geltend gemacht werden, sofern die Bescheide nicht bestandsfähig abgeschlossen sind (also ein Widerspruch bzw. eine Klage dagegen läuft). Ansonsten kann und sollte ab sofort gegen alle aktuellen Bescheide mit einer Frist von 1 Monat Widerspruch eingelegt werden! Mehr Infos dazu gibt es bei Pro Asyl. Das Formular zum Einlegen des Widerspruchs kann hier heruntergeladen werden: Widerspruch_AsylbLG_BVerfG.
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