Stoppt Racial Profiling! Unterschreibt die Petition!

http://openpetition.de/petition/online/stoppt-racial-profiling

Von: Carla Smith aus München

An:   Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages in Deutschland

Das Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts vom 28. Februar widerspricht dem Grundgesetz!
Nicht nur wird damit zum ersten Mal eingestanden, dass die Praxis des „Racial-Profiling“ in Deutschland von Polizeibeamten angewandt wird, dieses Vorgehen erhält durch das Urteil auch noch eine Legitimation.

Wir, die Erstunterzeichner_innen, verurteilen die Entscheidung des Gerichts auf das Schärfste und fordern:
• Die Revision des Urteils vom 28. Februar 2012 zu „Racial Profiling“
• Die Einführung eines verpflichtenden Anti-Rassismus Trainings, das sich tatsächlich mit Rassismus und nicht nur mit euphemistischen Begrifflichkeiten wie Fremdenfeindlichkeit und Ausländerfeindlichkeit befasst, für ALLE Polizist_innen und Polizeischüler_innen
• Eine Meldepflicht aller Rassismus Vorwürfe gegenüber der Poizei, die von einer unabhängigen, von geschultem Fachpersonal besetzten Stelle geprüft und archiviert werden
• Die Überarbeitung des AGG anhand der europäischen Antirassismus Richtlinien, da dieses derzeit zu viele Ausnahmereglungen beinhaltet und daher in vielen Diskriminierungsfällen nicht greift

Arbeitskreis Panafrikanismus e.V.
ADEFRA e.V. – Schwarze Frauen in Deutschland
ISD – Initiative Schwarze Menschen in Deutschland

Zum Hintergrund

Konkret ging es um den klassischen Fall der „verdachtsunabhängigen Kontrolle“ der Bundespolizei auf einer Zugstrecke der Deutschen Bahn. Der betroffene Schwarze Deutsche Bahnreisende hatte eine Klage gegen zwei Bundespolizist_innen eingereicht, da er sich durch die gegen ihn gerichtete Kontrolle, Durchsuchung und Abführung rassistisch behandelt fühlte. Basierend auf bisherigen Rassismuserfahrungen hatte er sich geweigert, seine Papiere vorzuzeigen. Da der Kläger seine Papiere nicht vorlegte, durchsuchten die Beamten seinen Rucksack, ohne aber die Ausweispapiere zu finden. Daraufhin wurde der Kläger zur zuständigen Dienststelle der Bundespolizei verbracht, wo bei ihm ein Führerschein gefunden und seine Personalien festgestellt werden konnten. Das alles wollte der Reisende nicht ohne Konsequenzen über sich ergehen lassen und klagte. Die Bundespolizei zeigte den Mann zeitgleich wegen Beamtenbeleidigung an. Im Verfahren gegen den Mann geben die Beamten zu Protokoll, den Mann aufgrund seiner Hautfarbe gezielt kontrolliert zu haben. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage des Bahnreisenden zurück mit der Begründung, dass bei Kontrollen, die der Verhinderung der „illegalen Einreise“ von Personen nach Deutschland dienten, das „äußere Erscheinungsbild“ als Auswahlkriterium hinzugezogen werden könnte. Dieser offenen Billigung von Rassismus trat das Oberlandesgericht Frankfurt, im gleichen Fall zumindest indirekt entgegen. Sie entschieden, dass der Betroffene dann dem Beamten auch ins Gesicht sagen durfte, das Verhalten erinnere ihn an die Methoden der SS.

Mehr zum Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts

http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?sonderseiten-vg-koblenz-presseinformationen

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.