20. Jahre Rostock-Lichtenhagen

Die rassistischen Übergriffe auf Asylsuchende in Rostock-Lichtenhagen jähren sich in diesem Jahr zum 20.Mal. Und noch heute stehen Angriffe auf Flüchtling, Migrant_innen und Menschen, die aufgrund rassistischer Vorstellungen als „fremd“ wahrgenommen werden auf der Tagesordnung. Um darauf hinzuweisen, dass der Rassismus in Deutschland kein Randphänomen ist, sondern aus der Mitte der Gesellschaft kommt und sogar durch staatliche Gesetze und Institutionen legitimiert wird, und um zu zeigen, dass die Ereignisse in Rostock-Lichtenhagen weder vergeben noch vergessen werden, rufen verschiedene Initiativen zu einer Demonstration am 25.August auf.

Hier findet ihr mehr Infos zum Bündnis, zum Hintergrund und den verschiedenen Initiativen findet ihr hier und hier.

 

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Studieren in Greifswald? Rassistische Übergriffe häufen sich

Studieren wo andere Leute Urlaub machen? Nicht für alle Greifswalder Student_innen ist ein angstfreies Lernen und Leben möglich. Immer wieder kommt es zu rassistischen Übergriffen auf Studierende aus anderen Ländern, sowie auf das Student_innenwohnheim und das Islamische Kulturzentrum in Schönwalde. Diese Straftaten werden seit Monaten als „Einzelfälle“ bezeichnet, Uni und Stadt tun das was sie immer tun, wenn es um Nazis und Rassismus geht: Die Augen verschließen. Und auch die Polizei ermittelt, wenn sie sich denn entschließt überhaupt anzurücken wenn sie nach einem Anschlag gerufen wird, nur halbherzig in diesen Fällen.

Wir wollen nicht länger zusehen wie nichts passiert und Nazis und Rassist_innen ungestört Menschen angreifen können, die nicht in ihr beschränktes Weltbild passen!

Solidarität mit den Betroffenen!

 

Mehr zu den rassistischen Übergriffen in Greifswald-Schönwalde:

http://defiantantifa.wordpress.com/2012/07/20/bisher-nur-alinilosungen/

http://www.links-lang.de/presse/12316.php

http://www.links-lang.de/presse/12305.php

http://www.links-lang.de/presse/12304.php

http://defiantantifa.wordpress.com/2012/04/24/rassistische-ubergriffe-in-greifswald-3/

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Ein Stückchen mehr Menschenwürde? – Bundesverfassungsgericht entscheidet Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Pressemitteilung vom 19.07.2012

Kampagne „Stop it! Rassismus bekämpfen, alle Lager abschaffen“

Am gestrigen Mittwoch verhandelte das Bundesverfassungsgericht erstmalig über die Rechtmäßigkeit des sogenannten Asylbewerberleistungsgesetzes, welches seit 1993 als ein diskriminierendes Sondergesetz die Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Deutschand auf ein weitaus niedrigeres Niveau degradiert, verglichen mit jenen deutscher Staatsbürger_innen. Die Kampagne „Stop_it! Rassismus bekämpfen, alle Lager abschaffen“ begrüßt die Entscheidungen des Gerichtes, nach denen das Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig ist und überarbeitet werden muss. Zudem müssen das bayerische Aufnahmegesetz und die Asyldurchführungsverordnung umgehend außer Kraft gesetzt werden.

 
Die Bereitschaft der jeweiligen Bundesregierungen die Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Deutschland zu verbessern, wird an dem fast zwanzig Jahre langen Festhalten und Nichtüberprüfen des Asylbewerberleistungsgesetzes und nicht zuletzt am Fernbleiben der Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) von der heutigen Urteilsverkündung deutlich. „Daher befürworten wir umso mehr die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, die einen umgehenden Handlungsbedarf der Bundesregierung erforderlich machen!“, so Kim Ayalan, Pressesprecherin der Kampagne. Als Begründung der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zog das Bundesverfassungsgericht die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde heran. Diese sei migrationspolitisch nicht zu relativieren, so der Senatsvorsitzende des Gerichts, Ferdinand Kirchhof – eine wohlwollende und dennoch euphemistisch anmutende Äußerung angesichts der diskriminierenden Lebensrealitäten von Flüchtlingen in Deutschland. Das „Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“ ist laut Bundesverfassungsgericht nicht vereinbar mit den bisherigen Bezügen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die gleichbleibend seit 1993 etwa 60 Prozent des gesetzlich anerkannten Existenzminimums (Hartz IV) entsprechen und zum Teil in Sachleistungen oder Wertgutscheinen ausgehändigt werden.
Außerdem beklagte das Gericht, fehlende Transparenz bei der Berechnung der Sätze. Die Angleichung des Asylbewerberleistungsgesetzes an die steigenden Lebensunterhaltskosten wären rechtlich durch Absprachen des Sozialministeriums, Innenministeriums, Finanzministeriums und des Bundesrates, jedes Jahr möglich gewesen (§ 3 Abs. 3 AsylbLG ).
Das Bundesverfassungsgericht stellte außerdem fest, dass die Leistungen nicht mit dem Ziel, „Anreize für Wanderungsbewegungen […] zu vermeiden“, unter „das physische und soziokulturelle Existenzminimum“ gesenkt werden dürfen. Dass die Unterbringung in Flüchtlingslagern „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“ solle, wird jedoch in der bayerischen Asyldurchführungsverordnung explizit angeführt. Die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene sofortige Übergangsregelung entspricht einer Erhöhung der Leistungen um 30 Prozent (336 € für eine alleinstehende Person), wovon mindestens 130 € bar ausgehändigt werden müssen. Weitere Haushaltsangehörige bekommen 260 Euro. Soweit in einem Bundesland nur Gutscheine verteilt werden, muss deren Wert entsprechend steigen. In Ländern und Kommunen, in denen es im Wesentlichen Sachleistungen gibt, wie beispielsweise Esspakete in Bayern, ändert sich die Situation nicht grundlegend. Die Flüchtlinge erhalten nun jedoch ein „Taschengeld“ von 130 Euro €, anstatt derzeit 40 €.

 
Diese Leistungen gelten solange, bis der Bundestag das Asylbewerberleistungsgesetz neu beschließt. Eine Abschaffung des Gesetzes ist prinzipiell möglich, wird aber nicht ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht gefordert. „Die Regierung sollte das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Anlass nehmen, um eine generelle Abschaffung des Asylbewererleistungsgesetzes zu überdenken. Eine menschenwürdige Existenz muss unabhängig von der Staatsangehörigkeit für alle Menschen in Deutschland möglich sein. Sie wird mit einem diskriminierenden Sondergesetz wie dem Asylbewerberleistungsgesetz jedoch im Kern erstickt. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist daher nicht reformierbar, sondern muss abgeschafft werden!“, fordert Kim Ayalan konsequenter Weise.

Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

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Stoppt Racial Profiling! Unterschreibt die Petition!

http://openpetition.de/petition/online/stoppt-racial-profiling

Von: Carla Smith aus München

An:   Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages in Deutschland

Das Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts vom 28. Februar widerspricht dem Grundgesetz!
Nicht nur wird damit zum ersten Mal eingestanden, dass die Praxis des „Racial-Profiling“ in Deutschland von Polizeibeamten angewandt wird, dieses Vorgehen erhält durch das Urteil auch noch eine Legitimation.

Wir, die Erstunterzeichner_innen, verurteilen die Entscheidung des Gerichts auf das Schärfste und fordern:
• Die Revision des Urteils vom 28. Februar 2012 zu „Racial Profiling“
• Die Einführung eines verpflichtenden Anti-Rassismus Trainings, das sich tatsächlich mit Rassismus und nicht nur mit euphemistischen Begrifflichkeiten wie Fremdenfeindlichkeit und Ausländerfeindlichkeit befasst, für ALLE Polizist_innen und Polizeischüler_innen
• Eine Meldepflicht aller Rassismus Vorwürfe gegenüber der Poizei, die von einer unabhängigen, von geschultem Fachpersonal besetzten Stelle geprüft und archiviert werden
• Die Überarbeitung des AGG anhand der europäischen Antirassismus Richtlinien, da dieses derzeit zu viele Ausnahmereglungen beinhaltet und daher in vielen Diskriminierungsfällen nicht greift

Arbeitskreis Panafrikanismus e.V.
ADEFRA e.V. – Schwarze Frauen in Deutschland
ISD – Initiative Schwarze Menschen in Deutschland

Zum Hintergrund

Konkret ging es um den klassischen Fall der „verdachtsunabhängigen Kontrolle“ der Bundespolizei auf einer Zugstrecke der Deutschen Bahn. Der betroffene Schwarze Deutsche Bahnreisende hatte eine Klage gegen zwei Bundespolizist_innen eingereicht, da er sich durch die gegen ihn gerichtete Kontrolle, Durchsuchung und Abführung rassistisch behandelt fühlte. Basierend auf bisherigen Rassismuserfahrungen hatte er sich geweigert, seine Papiere vorzuzeigen. Da der Kläger seine Papiere nicht vorlegte, durchsuchten die Beamten seinen Rucksack, ohne aber die Ausweispapiere zu finden. Daraufhin wurde der Kläger zur zuständigen Dienststelle der Bundespolizei verbracht, wo bei ihm ein Führerschein gefunden und seine Personalien festgestellt werden konnten. Das alles wollte der Reisende nicht ohne Konsequenzen über sich ergehen lassen und klagte. Die Bundespolizei zeigte den Mann zeitgleich wegen Beamtenbeleidigung an. Im Verfahren gegen den Mann geben die Beamten zu Protokoll, den Mann aufgrund seiner Hautfarbe gezielt kontrolliert zu haben. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage des Bahnreisenden zurück mit der Begründung, dass bei Kontrollen, die der Verhinderung der „illegalen Einreise“ von Personen nach Deutschland dienten, das „äußere Erscheinungsbild“ als Auswahlkriterium hinzugezogen werden könnte. Dieser offenen Billigung von Rassismus trat das Oberlandesgericht Frankfurt, im gleichen Fall zumindest indirekt entgegen. Sie entschieden, dass der Betroffene dann dem Beamten auch ins Gesicht sagen durfte, das Verhalten erinnere ihn an die Methoden der SS.

Mehr zum Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts

http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?sonderseiten-vg-koblenz-presseinformationen

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Pressemitteilung von Stop it! Rassismus bekämpfen – alle Lager abschaffen

Die Kampagne Stop it! Rassismus bekämpfen – alle Lager abschaffen hat gestern eine Pressemitteilung zu der aktuellen Situation im Flüchtlingsheim in Jürgenstorf herausgegeben. Darin wird die Untätigkeit der Behörden bemängelt und Forderungen zur Verbesserung der Lebensumstände der Menschen in Jürgenstorf und in allen weiteren Asylsuchendenheimen werden gestellt. Lest selbst die Mitteilung über die aktuellen Umstände in Jürgenstorf:

„Wir sollen still sein und warten“ –
die Ungewissheit der Jürgenstorfer Flüchtlige
Vier Monate sind vergangen, seit der Landtag die Schließung der Asylunterkunft Jürgenstorf bei Stavenhagen bis Sommer 2013 beschlossen hat. Zuvor wurde die Situation im Jürgenstorfer Flüchtlingslager von den dort untergebrachten Menschen und der Kampagne Stop it! Rassismus bekämpfen – alle Lager abschaffen kritisiert und für eine Schließung protestiert. Im Februar diesen Jahres wurde dieser im Landtag zugestimmt. Innen-
minister Lorenz Caffier begründete die Schließung mit baulichen Mängeln, für deren Behebung zu große Kosten entstünden. Auch wenn diese rein finanzielle Begründung fast alle inhaltlichen Kritikpunkte der Bewohnenden außer acht lässt, freute man sich zunächst über die Einsicht des Ministers, dass die Bedingungen vor Ort keine weitere Unterbringung von Asylsuchenden in Jürgenstorf zuließen. In der Praxis bedeutet die Entscheidung für die in Jürgenstorf untergebrachten Menschen jedoch, dass sich ihre Situation für weitere anderthalb Jahre nicht verbessern wird. Denn an den Kritikpunkten der Proteste hat sich indes nichts verändert:

„Wir haben immer noch keinen richtigen Deutschkurs und keine ausreichende soziale Beratung im Heim.
Wenn wir fragen, wann wir umziehen oder wohin wir umverteilt werden, bekommen wir keine Antwort. Wir
sollen still sein und warten“, beschreibt eine Asylsuchende die Situation.

Es gebe zwar seit den Protesten einen wöchentlichen Deutschkurs, der von einer Ehrenamtlichen angeboten wird. Dieses Angebot sei aber für die über 150 Untergebrachten völlig unzureichend. Dringend benötigter professioneller Deutschunterricht, der mehrmals wöchentlich und getrennt in unterschiedliche Niveaustufen stattfindet, wurde bislang auch auf regelmäßiges Drängen einzelner Asylsuchender hin nicht realisiert. Die Folgen sozialer und räumlicher Isolation von Asylsuchenden durch Unterbringung in Lagern treten im kleinen Ort Jürgenstorf besonders zutage. Es existieren kaum soziale, rechtliche und medizinische Beratungsmöglichkeiten im Lager oder dessen näherer Umgebung. Die Bewohnenden sind auf den seltenen öffentlichen Nahverkehr
angewiesen, der für sie oft nicht erschwinglich ist. Dadurch werden Arztbesuche, Einkäufe und andere Dinge des täglichen Lebens zu einer großen Anstrengung, vor allem für Ältere, Erkrankte und Alleinerziehende. Doch immer noch sind vom Keller bis in den 5. Stock alle Zimmer des Lagers belegt. Frei werdende Räume werden umgehend neuen Asylsuchenden aus dem Zentralen Erstaufnahmelager in Horst zugewiesen. Von einer
bevorstehenden Schließung ist in Jürgenstorf nichts zu spüren. Einige Familien versuchen ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und stellen Anträge auf Umverteilung in eine größere Stadt. Sie hoffen auf besseren Zugang zu Deutschkursen, Beratungs-, und Arbeitsmöglichkeiten. Denn auch wer in Jürgenstorf eine Arbeitserlaubnis bekommt, hat fast nie das Glück, einen Job in der Umgebung zu finden. Doch die Bescheide der
Ausländerbehörde fallen meist negativ aus.
Die sich im Gespräch befindenden Eröffnungen neuer, abgelegener Lager in Kleinstädten wie Tribsees und Franzburg im Landkreis Vorpommern-Rügen oder Wolgast im Landkreis Vorpommern-Greifswald verstärken zudem die Verunsicherung und psychische Belastung vieler Bewohnenden. Für viele Flüchtlinge und ihre Familien hat sich die im Asylverfahren ohnehin große Ungewissheit über mittelfristige Zukunftsaussichten durch die
Entscheidung, das Heim zu schließen nochmals verschärft:

„Schüler und Schülerinnen fragen sich, ob sie das nächste Schuljahr noch in Jürgenstorf abschließen werden oder ob sie sich auf einen Wechsel einstellen sollten. Dabei weiß man noch nicht einmal ob die nächste Unterkunft wieder in einem Lager oder dezentral, in einer Wohnung, sein wird“, sagt Kim Alayan, Sprecherin der Stop it! Kampagne.

Die Stop it! Kampagne fordert deshalb:

• Den umgehenden Stopp der Verteilung von Asylsuchenden nach Jürgenstorf
• Die sofortige Einrichtung von Deutschkursen und adäquater mehrsprachiger Sozial- und Rechtsberatung
im Flüchtlingslager Jürgenstorf
• Die Gestattung der Umverteilungsanträge der in Jürgenstorf untergebrachten Asylsuchenden in die
gewünschten Städte
• Keine Errichtung neuer zentraler Flüchtlingslager sondern die Unterbringung von Asylsuchenden in von
ihnen gewählte Wohnungen in Städten mit Anbindung an soziale Infrastruktur
• Die Bewegungsfreiheit für Asylsuchende durch die Abschaffung der auf Mecklenburg Vorpommern
beschränkten Residenzpflicht

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Residenzpflicht – Ein Filmabend

Die Antirassistische Initiative Greifswald lädt alle Interessierten zu einem Filmabend am 26.06.12 um 21.00 Uhr ins IKuWo ein. Gezeigt wird der Dokumentarfilm „Residenzpflicht“. Anschließend besteht die Möglichkeit einer Gesprächsrunde, an der auch die Regisseurin Denise Garcia Bergt teilnehmen wird.

Die Veranstaltung wird durch die Rosa-Luxemburg-Stiftung gefördert.

Warum und wozu dürfen Menschen nicht gehen, wohin sie wollen? Nicht leben, wo sie möchten? Wie werden Asylsuchende untergebracht? Wie verläuft eine Abschiebung? Der Dokumentarfilm porträtiert das Leben und den Widerstand von Flüchtlingen in Deutschland und lässt dabei Anwälte, Flüchtlingsorganisationen und vor allem aktive Asylsuchende Repressionen, Alltagsrassismus und menschenverachtenden Zustände schildern. Dabei wird auch die Zeit der Kolonialisierung betrachtet: der Vorreiter der Residenzpflicht. Ein vielseitiger Film, der vor allem die Isolation der Asylsuchenden durchbrechen möchte.

 

Im Herbst letzten Jahres hat die brasilianische Journalistin, Regisseurin und Filmemacherin Denise Garcia Bergt in enger Kooperation mit The Voice (Refugee) Forum, Refugees Emanzipation und Der Karawane für die Rechte der Migrant_innen und Flüchtlinge den Dokumentarfilm „Residenzpflicht“ gedreht. Anhand verschiedener Interviews, u.a. mit Aktivist_innen im Bereich der Migrant_innen- und Flüchtlingesrechte, wird in der 70-Minütigen Dokumentation die Residenzpflicht, eine der restriktivsten Gesetzgebungen der deutschen Flüchtlings- und Asylpoltitik thematisiert und kritisiert.

Seit mindestens zehn Jahren kämpfen Flüchtlings- und Migrant_innenselbstorganisationen gegen die Residenzpflicht und fordern deren Abschaffung. Sie protestieren gegen das aufgezwungene Leben in Isolation und fordern ihr Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit ein. Der Film ist äußerst gut recherchiert und informativ. Ohne in die Falle einer bevormundenden (Re)präsentation zu treten, schafft es Denise Garcia Bergt mit diesem Film dem Publikum einen Einblick in die rassistische und menschenverachtende Asylpolitik der Bundesrepublik zu geben.

Thematisiert werden u.a. der Einfluss der Agentur Frontex und ihren ausgeklügelten Kontrollapparat an den Außengrenzen Europas, die deutsche Sortierung und Verteilung von Flüchtlingen in Asylbewerberunterkünften, das koloniale Erbe und der in Deutschland herrschende Alltagsrassismus.

 

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Das Gutscheinsystem als Repressionsmittel gegen Flüchtlinge – ein Infoabend

Infoabend im IkuWo: Das Gutscheinsystem als Repressionsmittel gegen Flüchtlinge

am Freitag, 27.04.2012, 20:00 im IkuWo (Goethestraße 1, Greifswald)

Hmmm jetzt geht das los…stöhnt die Verkäuferin, als ich ihr für meinen Einkauf kein Geld, sondern die Gutscheine hinhalte, die viele Flüchtlinge für Lebensmittel erhalten.Hier ist eine mit diesen Sozialgutscheinen- was muss ich da drücken?ruft sie durch den Laden zur anderen  Kasse. Die weiß das auch nicht, genauso wenig wie die nächsten Mitarbeiter_innen die nacheinander per Klingel gerufen werden.Können Sie nicht bar zahlen?“ „Nein, sage ich, die Gutscheine laufen bald ab Augenrollen, leises Fluchen, hinter mir wächst die Schlange, grummelnd wechseln Kunden die Kasse. Ich nehme meinen Schal ab, mir ist unangenehm warm und stickig. Mein Einkauf läuft insgesamt dreimal über das Band, ein Mitarbeiter entschuldigt sich leise für die technischen Probleme.

Was für mich ein bedrückendes aber freiwilliges Experiment war ist für viele Flüchtlinge in Greifswald Teil alltäglicher Diskriminierung und Repression. Viele sind ständig gezwungen Einkaufen als so erniedrigend zu erleben. Sie müssen auf den Cent genau rechnen, erhalten selten Rückgeld, können nur in bestimmte Läden gehen und müssen sich, teilweise ohne Deutschkenntnisse, an der Kasse rechtfertigen.

Keine Selbstbestimmung und das Gefühl zu stören. Kein Recht darauf ihr Geld selbstbestimmt einzuteilen und auszugeben.Und das zusätzlich zur Angst vor Abschiebung, eingeschränkter Bewegungsfreiheit durch die Residenzpflicht, die Ausgrenzung durch die Zwangsunterbringung in isolierten Heimen und so weiter.

Diese Festlegung finanzieller Leistungen, die Flüchtlingen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBlG) gewährt werden ist höchst zweifelhaft.

1993 wurde dieses Gesetz geschaffen, um Flüchtlinge durch soziale Diskriminierung abzuschrecken, zur Rückkehr zu bewegen und die Migration zu regulieren. Die dort festgelegten finanziellen Leistungen für Flüchtlinge liegen weit unter dem durch das Grundgesetz zugesicherte „menschenwürdige Existenzminimum“. Seit 1993 blieb die Leistungshöhe unverändert und wurde nicht an die steigenden Lebenserhaltungskosten angepasst. Demnach ist das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig zu erklären und wird derzeit vom BVerfG geprüft.
Dass Flüchtlinge teilweise als Sanktionsmittel anstelle des Bargeldes vom Sozialamt Wertgutscheine ausgehändigt bekommen, wird durch dieses Gesetz ebenfalls legitimiert.

Der Vortrag soll die Hintergründe und Bedingungen sowie die ausgrenzenden Konsequenzen dieses Gutscheinsystems näher beleuchten. Weiterhin soll das von der Kommune beauftragte Unternehmen Sodexo vorgestellt werden, welches die Versorgung mit den Gutscheinen vornimmt und damit Mitprofiteur dieser rassistischen Gesetzgebung ist.
Anschließend wollen wir euch vorstellen, welche Formen des Protests es diesbezüglich gibt und darüber diskutieren, wie in Greifswald weiterhin Unterstützung und Widerstand geleistet werden kann.

Schaut vorbei und werdet aktiv gegen staatliche rassistische Praxen !

 

 

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Abschluss der Antirassistischen Wochen in Rostock mit dem Film „White Charity“

Zum Abschluss der 9. Antirassistischen Wochen in Rostock  wird heute Abend der Film „White Charity“ gezeigt. Dieser setzt sich kritisch mit der Werbung von entwicklungspolitischen Organisationen, wie zum Beispiel der ‚Welthungerhilfe‘, ‚Brot für die Welt‘ oder auch ‚Care‘ auseinander. Was sehen wir auf den riesigen Plakaten und wie beeinflusst es uns in unserem Denken. Der Dokumentarfilm analysiert die Spendenplakate aus einer rassismuskritischen, postkolonialen Perspektive. Im Anschluss zum Film besteht die Möglichkeit mit Timo Kiesel, dem Regisseur des Films, in Diskussion zu treten.

Also kommt 20.00 Uhr ins Peter-Weiß-Haus und schaut euch den Film an. Solltet ihr nicht die Zeit haben, dann könnt ihr euch den Film auch auf Youtube oder auf dem Greifswalder Blog journalizzm anschauen.

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Antirassistischer Terminkalender

Der Frühling kommt… Aber was noch viel spannender ist: Jede menge interessante Veranstaltungen in ganz MV erwarten euch! Also zückt eure antirassistischen Terminkalender!

  • Greifswald 16. März 19 Uhr Ausstellungseröffnung „Augen zeugen“ zum Thema Flucht über das Mittelmeer im Mensafoyer. Beginnt mit einer Infoveranstaltung in der afrique-europe-interact ihre Kampagne boats4people vorstellen. Anschließend werden die neuen Augen der Lovis am Museumshafen eingeweiht. Den Flyer zur Ausstellung findet ihr hier. Die Ausstellung könnt ihr euch dann noch bis zum 23. März anschauen.
  • Neustrelitz 16. März 17 Uhr Bürgerversammlung zum Thema Asyl, nachdem Nazis mal wieder mit inhaltlich falschen Informationen gegen Asylsuchende mobil gemacht haben. Mehr Infos beim Flüchtlingsrat MV. Und hier mehr zum Hintergrund.
  • Rostock 17. bis 30.März Die mittlerweile 9. Antirassistischen Aktionswochen „Draußen bleiben?“ mit einem super spannenden Programm bestehend aus Filmen, Vorträgen, Diskussionsrunden, Lesung, Party u.v.m. Dont miss it!!
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Informationsveranstaltung über das Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge

Sie sind Flüchtling und suchen Arbeit?
Sie sind Flüchtling und wollen einen Deutschkurs machen?
→ Wir beraten und begleiten Sie!

INFORMATION FÜR ALLE FLÜCHTLINGE
Am 21.2.2012 um 14.00h im „TREFFpunkt Kirche“ Lomonossowalle 55.
Dolmetscher für Persisch, Arabisch, Englisch und Serbisch wollen kommen.

Ulrike Seemann-Katz vom Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern kommt nach Greifswald und erzählt über das Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge (NAF). Sie gibt Informationen über mögliche Sprachkurse, Arbeitserlaubnis, Weiterbildung und berufliche Chancen.

(Das „Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge“ NAF unterstützt Bleibeberechtigte und Flüchtlinge auf dem Weg in Arbeit und Ausbildung – auch mit Duldung und Aufenthaltsgestattung. In unserem Netzwerk arbeiten zehn Partner aus Flüchtlingsarbeit, Beratung, Aus- und Weiterbildung, Personalvermittlung, öffentlicher Verwaltung und Wirtschaftsförderung. Unser gemeinsames Ziel ist es, arbeitsuchende Flüchtlinge passgenau zu qualifizieren und in Arbeit zu vermitteln. Wir möchten auch Unternehmen für den kulturellen Hintergrund und die Potenziale ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sensibilisieren.)

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